FAQ

Frequently Asked Questions
Änderungen vorbehalten: Aufgrund kurzfristiger behördlicher Anordnungen ist es möglich, dass die FAQ´s auch kurzfristig geändert werden müssen. Bitte informiert Euch tagesaktuell. 

Auf dieser Seite fassen wir für euch die am häufigsten gestellten Fragen noch einmal zusammen. Sollten Fragen unbeantwortet geblieben sein, lasst uns gerne eine Nachricht über das Gästebuch zukommen.

Anreise
Der Campground hat ab Donnerstag, den 03.10.2024 um 15:00 Uhr für euch geöffnet. Die Abreise erfolgt bis Sonntag, 06.10.2024 um 12:00 Uhr.
Die genauen Infos finden sich unter den Kategoerien "Camping" und "Anreise"

Wann spielt die erste Band und in welcher Reihenfolge?
Die Running Order findest du hier.

Besucher mit Behinderung
Schwerbehinderte Besucher mit einem B (Notwendigkeit ständiger Begleitung)  im Ausweis bekommen für ihre Begleitperson ein Freiticket vor Ort. Wichtig ist, dass der behinderte Besucher über eine gültige Eintrittskarte, sowie den entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit dem genannten Merkzeichen verfügt. Sanitäre Einrichtungen für Rollstuhlfahrer sind vorhanden. Bei Konzerten bieten wir meist exponierte Stellen für Rollstuhlfahrer. Bitte wenden Sie sich an unsere Securities, sie helfen Ihnen gerne weiter.
Solltet ihr campen wollen, schickt die Anmeldung für den Zeltplatz zur Koordination von Platzbedarf etc. bitte rechtzeitig an info@autohof-strohofer.de.

Übernachtung
Liste der Hotels und Pensionen in und um Geiselwind.

Taxi
Liste der Taxi-Unternehmen im Umland.

Eventhalle
Die Konzerte finden in der Eventhalle statt. Es gibt feste sanitäre Anlagen (Toiletten, Behindertentoilette) und für Rollstuhlfahrer eine eigene Loge.
Das Mitbringen von (eigenen) Speisen und Getränken, Gegenständen wie Stöcke, Glas, Videokameras, speziellen Aufzeichnungsgeräten, Waffen (auch Anscheinswaffen), Feuerwerkskörpern und Haustieren ist nicht gestattet. Der Einlass ist nur mit angelegtem, unbeschädigtem Armband erlaubt.

Fundsachen & Verlustmeldungen
Während des Festivals: Meldung bei der Secuity-Einsatzzentrale (Mercdes-Benz Werkstatt)
Nach dem Festival: Anfrage im Marketingbüro unter Tel: 09556 - 18 134 oder per E-mail  an info@autohof-strohofer.de

Hunde & Haustiere
Hunde und andere Haustiere sind aus Sicherheits- und Tierschutzgründen auf dem Festivalgelände und Campground nicht erlaubt.

Glas & Glasflaschen
Aus Sicherheitsgründen sind Glasflaschen und Gegenstände aus Glas auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Dies dient der Sicherheit aller, da durch Glasscherben ein Verletzungsrisiko besteht.
Alle bei der Kontrolle gefundenen Artikel aus Glas werden ersatzlos eingezogen!

Waffen
Waffen, auch Anscheinswaffen, Feuerwerkskörper, Artikel aus Glas und offenes Feuer, auch Fakeln sind streng verboten!

Diebstahl
Jegliche Beobachtungen bezüglich Diebstahl bitte dem Veranstalter und dem Sicherheitspersonal melden. Diebstahl führt zu sofortigem Platzverweis!

Rassismus
Jegliche öffentlichen rassistischen, sexistischen, homophoben Äußerungen, Parolen, Banner oder Inhalte sind untersagt und führen zu sofortigem Platzverweis!

Security
Unsere Securities und Ordner dienen Eurem Schutz und Sicherheit. Sie helfen Euch bei Fragen und Problemen gerne weiter. Oft hilft auch schon ein freundlicher Umgangston, um prekäre Situationen zu entspannen. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten!

Jugendschutz

Ich bin unter 18. Wie lange darf ich bleiben?

Gesetzliche Bestimmungen für die Erziehungsbeauftragung:

Bei unseren Veranstaltungen unterliegen wir dem "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit" (JÖSchG):

Es gelten daher folgende gesetzliche Bestimmungen:

• Kinder unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) besuchen.

• Jugendliche mit 16 und 17 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten, erwachsenen Begleitperson besuchen.

Dafür ist das "Formular zur Erziehungsbeauftragung" gesondert für jede Veranstaltung von den Eltern des/der Jugendlichen auszufüllen und zu unterschreiben. Die erziehungsbeauftragte Person muss zusammen mit dem/den Jugendlichen durch die Einlasskontrolle, das Formular unaufgefordert vorzeigen und sich ausweisen. Eine erziehungsbeauftragte Person darf maximal 2 Jugendliche betreuen.

Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und über erzieherische Kompetenz verfügen, um dem Jugendlichen auch Grenzen setzen zu können, vor allem hinsichtlich Alkoholkonsum. Die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Änderungen vorbehalten, z. B. bei Veranstaltungen mit "Einlass ab 18 Jahren". Bitte beachten Sie die jeweiligen Veranstaltungs-Websites.

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